Schulungen für betriebliche Ersthelfer

Anerkannte Ausbildungen (Erste-Hilfe-Kurse und Trainings Gemäß DGUV Regel 100-001 §26) bieten wir für Sie grundsätzlich kostenlos an, da wir direkt mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft / Landesunfallkasse abrechnen.

Gemäß DGUV Regel 100-001 §26 wird in Betrieben bei 2 – 20 anwesenden Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer benötigt. Darüber hinaus muss die Anzahl der Ersthelfer 10 Prozent der anwesenden Versicherten betragen. Bei Verwaltungs- & Handelsbetrieben beträgt der Anteil an Ersthelfern 5 Prozent.

Die Teilnehmerzahl sollte 12 TN nicht unterschreiten sowie 15 TN nicht überschreiten. Benötigen Sie dennoch einen Kurs mit geringeren oder höheren Teilnehmerzahlen, kontaktieren Sie uns gern und wir vereinbaren gemeinsam eine Lösung.

Die Ersthelfer müssen alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen, um ihre Qualifikation zu erhalten.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Schicken Sie uns Ihre Anfrage.

Betrieblicher Ersthelfer

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