logo
logo
logo
logologologo
logologo
logologo

Brandschutz

Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
Gem. DGUV Information 205 - 023 Abs. 1.2 sind mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter als ausgebildete Brandschutzhelfer vorzuhalten. Dies bezieht sich auf Betriebe mit normaler Brandgefährdung (z.B. reine Büronutzung). In der Regel ist die geforderte Anzahl jedoch höher und ergibt sich aus der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Wie schon bei betrieblichen Ersthelfern sind auch hier Abwesenheiten, z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder verschiedener Schichten mitzuberücksichtigen.

Hierzu bieten wir Ihnen Inhouse-Kurse zur Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer an. Diese haben einen zeitlichen Rahmen von ca. 2,5 Stunden, die in einem theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt sind.

Der theoretische Teil befasst sich mit den Grundzügen des Brandschutzes, der betrieblichen Brandschutzorganisation, Funktionund Wirkungsweisen von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und dem Verhalten im Brandfall.

Der praktische Teil findet im Außenbereich statt. Dafür ist eine Fläche von mindestens 6x6 Metern erforderlich, die nicht in der Nähe von Gebäuden oder Bepflanzungen nutzbar sein kann. Die Teilnehmer werden die praktischen Übungen an einem Firetrainer neuester Bauart und den verschiedenen Arten von Feuerlöschern durchführen.

Die Kurse werden nach den Richtlinien gemäß ASG §10, ASR A2.2& DGUV Info 205-023 durchgeführt. Nach Beendigung des Kurses bekommen die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung zum betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

Für die Ausbildungen bieten wir Ihnen flexible Preise je nach Bedarf (je Teilnehmer oder als Gesamtpaket) an.
Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter
Nicht jedes Unternehmen kann oder möchte einen eigene Brandschutzbeauftragten stellen. Dies können wir Ihnen als externer Dienstleister anbieten. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter Anderem:
  • Brandschutzbegehungen
  • Mitwirkung bei:
    - Betriebsanweisungen
    - Umsetzung behördlicher
  • Anordnungen, Anforderungen Feuerversicherer
  • Umsetzung Brandschutzkonzept
  • Beratung Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- / Rettungswege
  • Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung bzw. Aktualisierung von Fluchtwege- und Rettungsplänen
Der zeitliche Rahmen und die damit einhergehenden Kosten ergeben sich aus den gültigen Vorschriften sowie den betrieblichen Besonderheiten.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.
Symbol

KontaKt

Klicken Sie hier, um zu unserem Kon­takt­for­mu­lar zu kommen
klicke hier
Symbol

Bürozeiten

Mo - Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
&
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Samstag
09:00 Uhr - 13:00 Uhr