Brandschutz

Dienstleistung als externer Brandschutzbeauftragter

Nicht jedes Unternehmen kann oder möchte einen eigene Brandschutzbeauftragten stellen. Dies können wir Ihnen als externer Dienstleister anbieten. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter Anderem:

  • Brandschutzbegehungen
  • Mitwirkung bei:
    - Betriebsanweisungen
    - Umsetzung behördlicher
  • Anordnungen, Anforderungen Feuerversicherer
  • Umsetzung Brandschutzkonzept
  • Beratung Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- / Rettungswege
  • Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Erstellung bzw. Aktualisierung von Fluchtwege- und Rettungsplänen

Der zeitliche Rahmen und die damit einhergehenden Kosten ergeben sich aus den gültigen Vorschriften sowie den betrieblichen Besonderheiten.

Ausbildung von Brandschutzhelfern

Gem. DGUV Information 205 - 023 Abs. 1.2 sind mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter als ausgebildete Brandschutzhelfer vorzuhalten. Dies bezieht sich auf Betriebe mit normaler Brandgefährdung (z.B. reine Büronutzung). In der Regel ist die geforderte Anzahl jedoch höher und ergibt sich aus der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Wie schon bei betrieblichen Ersthelfern sind auch hier Abwesenheiten, z.B. wegen Urlaub, Krankheit oder verschiedener Schichten mitzuberücksichtigen.

Hierzu bieten wir Ihnen Inhouse-Kurse zur Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer an. Diese haben einen zeitlichen Rahmen von ca. 2,5 Stunden, die in einem theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt sind.

Der theoretische Teil befasst sich mit den Grundzügen des Brandschutzes, der betrieblichen Brandschutzorganisation, Funktionund Wirkungsweisen von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und dem Verhalten im Brandfall.

Der praktische Teil findet im Außenbereich statt. Dafür ist eine Fläche von mindestens 6x6 Metern erforderlich, die nicht in der Nähe von Gebäuden oder Bepflanzungen nutzbar sein kann. Die Teilnehmer werden die praktischen Übungen an einem Firetrainer neuester Bauart und den verschiedenen Arten von Feuerlöschern durchführen.

Die Kurse werden nach den Richtlinien gemäß ASG §10, ASR A2.2& DGUV Info 205-023 durchgeführt. Nach Beendigung des Kurses bekommen die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung zum betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

Für die Ausbildungen bieten wir Ihnen flexible Preise je nach Bedarf (je Teilnehmer oder als Gesamtpaket) an.

Feuerlöscherservice

Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern gem. DIN 14406 T.4
Alle tragbaren Feuerlöscher müssen im gewerblichen Kontext regelmäßig, d.h. alle 2 Jahre, von einem Sachkundigen gem. DIN 14406 T4 instandgehalten werden.
Wir bieten Ihnen diese Instandhaltung für alle Hersteller und Fabrikate an.
Dabei werden nur die zugelassenen Löschmittel und Ersatzteile verwendet und die Instandhaltung DIN-konform dokumentiert.

Weiterhin könne wir bei Defekt oder altersbedingtem Austausch direkten Ersatz anbieten und Sie auch bei Fragen zur nötigen bzw. sinnvollen Ausstattung mit Feuerlöschern beraten.

Beratung im Rahmen des Verbots von Flour-haltigen Löschmitteln in der EU
Im Rahmen des anstehenden Verbots Flour- bzw. PFAS- haltiger Löschmittel (voraussichtlich 2025) dürfen in nicht allzu ferner Zukunft viele Heute noch im Umlauf befindliche tragbare Feuerlöscher nicht mehr verwendet werden. Die geplanten Übergangsfristen werden wohl sehr kurz ausfallen.
Auch hierzu können wir Sie umfassend informieren und Tipps sowie Handlungsempfehlungen zum weiteren Verfahren geben.

Gern vereinbaren wir einen Termin bei Ihrem Unternehmen vor Ort, um eine adäquate Lösung empfehlen zu können.
Nehmen Sie hierfür gern Kontakt auf.

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